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Wieder eintreten

Sie haben zur Kirche zurückgefunden. Ein Austritt aus der Kirche kann rückgängig gemacht werden.

Sie können in dem Pfarramt Ihrer Kirchengemeinde wieder eintreten. Rufen Sie Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer an und verabreden Sie einen Gesprächstermin. Das Gespräch dient Ihrer Information über Ihre Kirchengemeinde. Auch Ihre Beweggründe, wieder Mitglied der Kirche zu werden, und Ihre offenen Fragen zum christlichen Glauben können Gegenstand des persönlichen Kontakts sein. Sie werden gebeten, einen Aufnahmeantrag zu unterschreiben und in einen Gottesdienst eingeladen.

Sie können nicht nur in der Gemeinde in die Kirche eintreten, in deren Zuständigkeitsbereich Sie wohnen. Wenn Ihnen eine andere Kirchengemeinde besonders zusagt, ist Ihr Kircheneintritt auch dort möglich. Sie gehören dann zu dieser von Ihnen ausgesuchten Kirchengemeinde. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit dem dortigen Pfarrer oder der Pfarrerin.

Eine zweite Taufe erfolgt in unserer Kirche nicht. Bitte bringen Sie Ihre Taufbescheinigung und - wenn vorhanden - die Austrittsbestätigung zum Kontaktgespräch mit.